Süßes oder Saures? So schmeckt Halloween! - HEIMFROST ... natürlich gut!

Kostenlose Servicehotline

Kostenlose Servicehotline 0800 434 63 76 Instagram

Süßes oder Saures? So schmeckt Halloween!

Gruselige Gerichte, schaurige Snacks und erschreckende Deko-Ideen: Jetzt können die Halloween-Geister ruhig kommen! Mit unseren Tipps sorgen Sie für eine Geisterhausatmosphäre und lehren Ihre Gäste kulinarisch das Fürchten.


Gruselige Gerichte: gut vorbereitet heißt mehr Zeit fürs Feiern

Ohne schaurig-schönes Essen ist Halloween nur halb so gruselig. Leckere Eintöpfe, deftige Suppen oder Aufläufe mit Gemüse wie Fingermöhren, Broccoli oder Leipziger Allerlei, Kartoffelscheiben und Fleisch wie Bio Putenschnitzel oder Fisch wie Seelachs-Loins können Sie schon gut tagsüber vorbereiten. Dank unserer küchenfertigen Produkte haben Sie damit noch weniger Arbeit – und abends mehr Zeit für Ihre Gäste. Für das angemessen gruselige Aussehen eignen sich Zutaten, die das Essen blutrot färben oder dekorieren – wie rote Bete, Apfelrotkohl oder Soßen und Dips mit Tomaten oder roter Paprika. Klotzen statt kleckern ist an Halloween erlaubt: Greifen Sie ruhig zu roter Lebensmittelfarbe, um sonst farblosen Zutaten ein neues Image zu verpassen.

Gespenstische Snacks und Horror-Drinks

Nicht nur kleine Monster lieben rustikale Kleinigkeiten in gespenstisch-schöner Optik: Legen Sie dazu unsere veganen Oriental Burger in Burgerbrötchen und dekorieren Sie die mit Augen (Oliven auf Zahnstochern), Zähnen (Käsescheiben in Zick-Zack schneiden) und Zungen (Essiggurkenscheiben). Gruselsnack-Klassiker sind „blutige Finger“. Dazu Wiener Würstchen in der Hälfte auseinanderreißen. An ein Ende ein „Nagelbett“ einschneiden, eine Mandel als Nagel draufsetzen und Tomatenmark oder Ketchup darauf verteilen. Brötchen aus unserem Brötchen-Sortiment halbieren, die untere Hälfte mit Ketchup bestreichen, die Wurstfinger darauf platzieren und mit der oberen Hälfte halb zudecken.

Gruseln macht durstig, also her mit den Horror-Drinks! Für eine antialkoholische „Tote Augen-Bowle“ roten Fruchtsaft kühlen, Litschis mit je einer blauen Traube füllen und darin schwimmen lassen. Oder wie wäre es mit einem „Hexentrunk“? Dazu in eine Karaffe Wodka und Crushed Ice geben, mit Orangensaft auffüllen und mit Blue Curaçao einfärben, bis der Cocktail grün ist.

Ungewohnt lecker: Süßes und Saures kombinieren

Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Doch manchmal muss man sich auch etwas Neues trauen. Warum nicht mal Süßes mit Saurem kombinieren? Wie in einer süß-sauer-scharfen Suppe: dazu süß-sauer eingelegte Kürbiswürfel zusammen mit Porree, Tomaten, Zucchini, Knoblauch, unserem Paprikastreifen-Mix und Zwiebelwürfeln mit Olivenöl kurz anschwitzen. Gemüsebrühe mit unserem HEIMFROST-Fix-Pulver anrühren, das Ganze damit ablöschen und Frischkäse hinzugeben. Mit Chilipaste pikant würzen.

Stilechte Gruseldekoration leicht gemacht!

Das Auge feiert mit, deshalb freuen sich Gäste über eine stilechte Gruseldekoration: Platzieren Sie überall Gruselkerzen: Einfach Brotpapier-Tüten mit Totenköpfen (dicker Filzstift hilft) bemalen, ein Glas mit Teelicht hineinstellen. Fertig. Oder eine Paketschnur quer durchs Zimmer spannen, aus schwarzer Pappe Fledermäuse ausschneiden (Vorlagen im Netz zum Downloaden), mit Klammern an die Leine klippen. Auf die Fensterbänke können Sie leuchtende Mumien-Köpfe stellen. Dazu leere Marmeladengläschen oder Klopapierrollen mit Mullbinden umwickeln. Am Rand leicht festkleben oder tackern. In die Mitte Wackelaugen kleben oder schwarzes Papier in Augenform ausschneiden. Happy Halloween zusammen!

Produktempfehlungen

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

Freuen Sie sich auf leckeren Sparspaß beim Black Sale von Heimfrost am 29.11.2024!