Über HEIMFROST - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Über HEIMFROST

HEIMFROST …natürlich gut!

HEIMFROST bietet für jeden Anlass das perfekte Menü, vom einfachen Essen zwischendurch bis hin zum anspruchsvollen Dinner für besondere Gelegenheiten.

Mit unseren “Direkt-Ins-Haus-Lieferungen” bringen wir unsere hochwertigen Produkte einfach zu Ihnen! Unsere zahlreichen Kunden profitieren seit vielen Jahren von unserem zuverlässigen Vorbestell-Service und genießen ihre Freizeit, anstatt die Einkaufszettel im Supermarkt abzuarbeiten. Lesen Sie hier gerne mehr über unsere Prinzipien und die Meilensteine unserer bisherigen Entwicklung. Wir freuen uns über Ihr Interesse und werden Sie gerne davon überzeugen, dass HEIMFROST für Sie der richtige Anbieter ist.

Das ist uns wichtig:

  • Große Auswahl an qualitativ hochwertigen Gemüse-, Bio-, Fisch-, Geflügel- und Kartoffel-Erzeugnissen (v. a. m.) für die Zubereitung von feinen und gesunden Menüs. Unsere vielfältigen, schmackhaften Eiskrem- und Kuchenprodukte runden das angebotene Sortiment ab.
  • Ein Angebot an köstlichen Fertiggerichten mit sorgfältig ausgewählten Zutaten.
  • Mehr Zeit für unsere Kunden: Unser Direkt-Ins-Haus-Service liefert die Produkte sicher von der Herstellung in Ihre Tiefkühltruhe.
  • Profitieren Sie von der einfachen Kaufabwicklung durch unseren Vorbestellservice.
Jörg Schuda, Geschäftsführer

Aus der Unternehmensgeschichte

Die Gründung

  • Gründer Hans Schumacher
  • 1958 Start mit Anhänger und Isolierkiste
  • Verkaufsbezirk Delmenhorst für Botterbloom
  • Kunden Gaststätten, Lebensmitteleinzelhandel und Kioske
  • Produktpalette umfasste 4 Sorten Eis

60er Jahre

  • Verleih von Tiefkühltruhen
  • Erweiterungen des Sortiments auf Tiefkühlkost (4 Produkte)
  • Erste Tiefkühlwagen mit Elektro-Aggregaten
  • 1967 Sohn Hans-Werner Schumacher steigt in die Firma ein.

70er Jahre

  • 1970 Umwandlung der Firma in eine Kommanditgesellschaft
  • 1972 Erster Direktvertrieb an den Endkunden „Tiefkühlheimdienst“
  • 1976 Erweiterung des Verkaufsgebietes im Umkreis von 60 km
  • 1977 Bezug neuer Geschäftsräume
  • 1979 Erweiterung  nach Ostfriesland

80er Jahre

  • Erste Koch-Schulungen mit Heimfrost-Produkten für Hausfrauen-Verbände, Hauswirtschaftsmeisterinnen
  • 1981 Expansion nach Hamburg
  • 1983 Expansion nach Stadthagen und Hannover
  • 1984 Kooperationen

90er Jahre

  • Expansion des Geschäftes in den neuen Bundesländern
  • Weitere Kooperationen mit Partnerfirmen
  • Bau einer Produktionshalle und die Erweiterung des bestehenden Kühlhauses
  • Gründung neuer Niederlassungen bundesweit
  • 1998 Familie Schumacher verkauft HEIMFROST an Fa. Schöller

2000er Jahre

  • 2004 HEIMFROST wird von den drei Führungskräften in der Geschäftsleitung übernommen
  • Produktion zur Herstellung eigener Produkte wird weiter ausgebaut

2010er Jahre

  • 2010 Herr Jörg Schuda übernimmt die gesamten Geschäftsanteile und wird somit alleiniger Inhaber von HEIMFROST.
  • Mai 2011 Jubiläumsfahrt aller Mitarbeiter zum Hafenfest in Hamburg anlässlich des 33-jährigen Bestehen des Unternehmens.
  • Kontinuierliche Erweiterung des Geschäftes durch Gründung neuer Niederlassungen bundesweit.
  • – jetzt auch Herstellung von Produkten mit eigenen Rezepturen.

Unsere Kataloge von damals bis heute …


Auch in Zukunft …

… werden wir uns weiterhin immer am Puls der Zeit bewegen. Wir bieten Ihnen deshalb über unseren Internetauftritt die Möglichkeit der modernen Vorbestellung. Finden Sie Ihre Lieblingsgerichte und probieren Sie es einfach aus.

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.