Neues und Presse - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Neues und Presse

Aktuelles & Pressestimmen

Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen und Anzeigen rund um HEIMFROST.
Was andere über uns schreiben erfahren Sie in den verschiedenen Zeitungsausschnitten die wir hier archiviert haben.

Unsere neuen Azubis

Lesen Sie hier den Bericht aus dem Delme Report vom 6. August 2023

Neu ist nicht automatisch besser — FDP-Besuch bei HEIMFROST: Warum Energieeinsparungen nicht einfach umzusetzen sind

Sehen Sie hier den Bericht aus dem Delme Report vom 18. September 2022

HEIMFROST teilt Sorgen mit Bürgermeisterin

Leser Sie hier den Bericht aus dem Delmenhorster Kreisblatt vom 9. Juni 2022

Das perfekte Menü kommt direkt ins Haus

Lesen Sie hier den Bericht aus dem Kreisblatt am Sonntag vom 27. Februar 2022

Leckeres Essen mit gesunden Produkten

Lesen Sie hier den Bericht aus dem Delme Report vom 13. Februar 2022

Frische, tiefgekühlt

Delmenhorster FDP informiert sich bei Tiefkühlkost-Firma HEIMFROST über die Trends der Branche

Lesen Sie hier den Bericht aus dem Delmenhorster Kurier vom 2. Juni 2021

HEIMFROST hält an Modell fest

Firmenbesuch Mehr Druck für das Unternehmen durch Discounter und Bringdienste

Lesen Sie hier den Bericht aus der Nordwest-Zeitung vom 7. Juni 2021

Von Delmenhorst aus geht Tiefkühlkost ins ganze Land

FDP auf Betriebsbesuch bei HEIMFROST / Das sagt der Chef über den Nachwuchs

Leser Sie hier den Bericht aus dem Delmenhorster Kreisblatt vom 3. Juni 2021

“Qualität kostet” – FDP besucht HEIMFROST-Werk

Lesen Sie hier den Bericht aus dem Delme Report vom 2. Juni 2021.

Weserkurier 2020

Eiskalte Ware aus Delmenhorst

Delmenhorster Kreisblatt vom 13. Januar 2020 – HEIMFROST Spendenübergbe

Delmereport vom 12. Januar 2020 – HEIMFROST Spendenübergabe

Kreisblatt am Sonntag vom 01.12.19 – Matjes für den guten Zweck

HEIMFROST für hervorragende Berufausbildung ausgezeichnet

Heimfrost ist von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer für seine hervorragende Beufsausbildung ausgezeichnet worden.

Metropolneur

S-Klasse im Tiefkühlbereich

Zeitungsartikel “40 Jahre HEIMFROST”

Unterwegs mit Heimfrost

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.