So geht klimafreundliche und nachhaltige Ernährung - HEIMFROST ... natürlich gut!

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So geht klimafreundliche und nachhaltige Ernährung

Regional und saisonal einkaufen hat viele Vorteile für Umwelt, Klima, Wirtschaft und deine Gesundheit. Wir von HEIMFROST können dir helfen, gesund und nachhaltig zu leben – und dabei auch noch Geld zu sparen.

Regional + saisonal kaufen = nachhaltig leben

Es hat viele Vorteile, wenn du Fleisch, Obst und Gemüse saisonal und regional einkaufst – und dich damit nachhaltig ernährst. Warum? Wenn du zum Beispiel Erdbeeren an Weihnachten essen möchtest, kommen die entweder aus beheizten Gewächshäusern oder von weit her. Beides geht zu Lasten des Klimas. Wenn du dich dagegen saisonal und regional ernährst, kaufst du Lebensmittel, die zur aktuellen Jahreszeit in der Region oder im Land umweltverträglich angebaut werden können. Das hat nicht nur Vorteile für Umwelt und Klima in der Gegenwart und Zukunft unserer Kinder, sondern auch für die regionale Wirtschaft und deine Gesundheit. Denn Obst oder Gemüse mit einem langen Transportweg wurden unreif geerntet und teilweise mit Chemikalien behandelt, um eine optimale Reife bei Ankunft zu garantieren. Während des Transports gehen zudem Vitamine verloren. An Baum oder Strauch gereiftes Obst und Gemüse enthält dagegen nicht nur mehr Vitamine und Nährstoffe, es schmeckt oft auch besser. Wenn du frisches Obst, Gemüse oder Fleisch saisonal und/oder regional kaufen möchtest, dann achte auf den Saisonkalender und suche dir geeignete Supermärkte, Biomärkte, Wochenmärkte oder Hofläden für deine Shopping-Tour.

Bei HEIMFROST hat Regionales immer Saison: Unser Bio-Fleisch und -Gemüse

Blumenkohl im Juli, Kirschen im Dezember – ohne dass die Ware um den halben Globus geflogen ist. HEIMFROST macht das möglich: Wir bieten dir das ganze Jahr über tiefgekühltes Bio-Suppengemüse, Bio-Broccoli oder den Bio-Bunten-Gemüsemix mit Erbsen, Blumenkohl, Möhren und Brechbohnen ohne Geschmackseinbußen und nach hohen Qualitätsstandards, mit bevorzugt kurzen Transportwegen. Dabei setzen wir beispielsweise für unser Biofleisch-Sortiment auf regionale Herkunft und beim Gemüse auf die Kooperation mit zertifizierten Höfen des Demeter-Bioverbands. Außerdem garantieren wir dir, dass nicht nur unser Obst und Gemüse gleich nach der Ernte, sondern auch unsere Fleisch- und Wurstwaren wie Bio Rinderhüftsteaks, Bio Hähnchenbrustfilets oder die leckere frische grobe Biobratwurst vom Biohof Bakenhus sofort nach der Schlachtung verarbeitet, schockgefrostet und ohne Unterbrechung der Tiefkühlkette verpackt und an dich geliefert werden. Dazu sorgt vor allem das Schockfrosten dafür, dass Vitamine, Mineralien, Inhaltsstoffe und Geschmack geschützt und selbst bei längerer tiefgekühlter Lagerung erhalten bleiben.

Tiefkühlkost gut für Umwelt und Haushaltskasse

Tiefkühlprodukte von HEIMFROST helfen dir, immer die passenden Lebensmittel fürs Kochen und Zubereiten bedarfsgerecht und kalkuliert zu portionieren. Denn du entnimmst aus der Verpackung immer nur so viel, wie du brauchst und verhinderst damit, dass zu viel übrigbleibt. Außerdem ist unser Tiefkühlgemüse bereits küchenfertig vorbereitet und du kannst dir aufreibendes Waschen, Putzen und Zubereiten sparen. So sorgst du für weniger Verpackungsmüll, Lebensmittelverschwendung und schonst gleichzeitig auch noch deine Haushaltskasse.

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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

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