Perfekt portionierte Produkte schonen Umwelt und Geldbeutel - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Perfekt portionierte Produkte schonen Umwelt und Geldbeutel

Tiefkühlkost von HEIMFROST bietet alles, was Sie für Ihre Küche brauchen – und so viel, wie Sie brauchen. Kleine Portionen, einen vorausschauenden Vorrat anlegen, immer das Richtige zur Hand haben: So macht nachhaltiges Leben Spaß!

Portionierbare Tiefkühlkost: Sinnvoll sparen leicht gemacht

Für den Salat nur eine Prise der 8-Kräuter-Mischung, für den Snack zwischendurch nur eine Portion Backofen frites oder für die reichhaltige Gemüsesuppe nur ein paar Fingermöhren, eine Handvoll Prinzessbohnen und etwas Juliennegemüse? Kein Problem: Die HEIMFROST-Produktpalette an Obst, Gemüse, Beilagen, Fisch und Fleisch hilft Ihnen, immer die passenden Produkte fürs Kochen und Zubereiten bedarfsgerecht und kalkuliert zu portionieren. Denn Sie entnehmen nur so viel davon, wie Sie brauchen und verhindern damit, dass zu viel übrigbleibt. Die Reste frieren Sie wieder ein. Im Endeffekt verhindern Sie so Lebensmittelverschwendung und schonen gleichzeitig den Geldbeutel sowie die natürlichen Ressourcen. So einfach kann modernes, nachhaltiges Leben sein!

Warten auf den nächsten Einsatz: in Beuteln, Dosen oder Boxen

Füllen Sie die Reste Ihrer HEIMFROST-Produkte wieder in den verschließbaren Beutel und frieren sie die Ware erneut ein. So wissen Sie schon beim ersten Blick in die Tiefkühltruhe über deren Inhalt Bescheid. Alternativ können Sie Produktreste auch in Gefrierboxen und -dosen geben. Schreiben Sie mit wasserfestem Stift auf Etiketten oder Deckel, was drinnen ist. Unser Tipp: Kleine Portionen von Kräutern wie Petersilie & Co. können Sie auch in Eiswürfelformen zusammen mit ein paar Tropfen Olivenöl geben. So haben Sie praktische Kleinportionen gleich in der richtigen Menge parat – beispielsweise für Salat. Notieren Sie auf Dosen, Boxen oder Gläsern zur groben Orientierung auch das Mindesthaltbarkeitsdatum der Originalverpackung. Ist der Termin überschritten, ist die Tiefkühlware deshalb aber noch längst nicht verdorben. Allenfalls büßt das Produkt vielleicht ein bisschen vom Geschmack ein, essen kann man es auf jeden Fall trotzdem. Schließlich garantieren wir für unsere Ware auch eine ununterbrochene Tiefkühlkette.

Obst, Gemüse oder Fleisch sind Sieger in Langzeithaltbarkeit

Tiefgekühlte HEIMFROST-Produkte helfen Ihnen dabei, langfristig zu planen und einen Lebensmittelvorrat anzulegen, der Sie für alle Fälle wappnet. Viele unserer Tiefkühlprodukte sind zudem sehr lange haltbar. So halten Gemüse wie Zuckermais, Markerbsen, Fingermöhren oder Broccoli und Obst wie Erdbeeren, Heidelbeeren oder Schattenmorellen ab der Ernte weit über 24 Monate lang im Gefrierschrank. Unter den Fleischsorten führen Rindfleisch – wie zum Beispiel unser Irisches Hüftsteak – sowie Fleisch vom Wild im Stück das Haltbarkeits-Ranking an: Beides ist bis zu 24 Monate lang haltbar. Übrigens: Mit bis zu 24 Monaten stehen auch Beilagen wie unsere Backofen frites auf der Liste von Produkten mit nahezu endloser Haltbarkeit.

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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.