Homeoffice: HEIMFROST hilft, wenn’s schnell gehen muss - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Homeoffice: HEIMFROST hilft, wenn’s schnell gehen muss

Haushalt, Homeoffice, Homeschooling – und dabei noch gesund kochen und fit bleiben: Wir liefern Ihnen Ideen und Tipps, wie Sie und Ihre Familie in diesen anstrengenden Zeiten in Balance bleiben und gut auf sich aufpassen.


Coronakrise: Homeoffice, Homeschooling und kein Ende
In der Pandemie hocken Familien beim Homeoffice und Homeschooling aufeinander: Eltern improvisieren ihre Büroarbeitsplätze am Ess- oder Küchentisch und unterstützen ihre Kinder beim Lernen und den Hausaufgaben. Denen fehlen Schulfreund*innen und vor allem Bewegung. Die Balance zwischen Arbeit, Schule und Familie zu halten, ist eine Herausforderung. Kein Wunder, dass der Gedanke an eine gesunde Ernährung da bei Vielen nur für noch mehr Stress sorgt.

Gesunde Küche trotz Mehrfachbelastung
Wir von HEIMFROST können zwar die Coronakrise nicht beenden, aber Ihnen bis dahin das Leben ein bisschen leichter machen: Gesund und ausgewogen für die Familie kochen, das ist mit unserer Auswahl an Gemüse, Kartoffelspezialitäten und anderen Beilagen, Fischspezialitäten sowie Bio-Fleisch und Geflügelspezialitäten ziemlich einfach. Sie sind fleischlos glücklich? Dann sind unsere vegetarischen Gerichte und Produkte das Richtige für Sie. Wenn’s besonders schnell gehen soll, empfehlen wir unsere Fertiggerichte Schnell & einfach auf den Tisch: Wie wär’s beispielsweise mit Kartoffel-Gemüse-Auflauf, Pfirsich-Hähnchen-Pfanne oder Asia Pfanne „Tandoori Art“? Egal, ob verschiedene Zutaten oder Fertiggerichte: Alles ist schon küchenfertig vorbereitet und lässt sich nach Bedarf portionieren, warmmachen oder auftauen.

Fit und in Bewegung bleiben – auch zuhause
Schaffen Sie sich kleine Rituale für ein Homesport-Programm, an dem alle Spaß haben. Stellen Sie sich zum Beispiel Ihre Fitness-Songlisten mit Spotify oder Youtube zusammen. 5 Minuten mit Musik durchs Zimmer tanzen oder Dehnungsübungen machen, das sorgt für einen Ausgleich zum ewigen Sitzen. Bauen Sie auch beim Kochen kleine Fitnessübungen ein. Zum Beispiel Schultern auf und ab bewegen, den Kopf kreisen lassen oder Kniebeugen machen. Arbeiten Sie auch mal im Stehen, etwa beim Telefonieren oder Lesen. Kleine Hanteln sind gut für Muskelaufbauübungen, Fitnessband und Matte helfen beim Home-Workout. Suchen Sie dazu nach Fitness-Apps oder Videos aus dem Netz – die zum Beispiel Krankenkassen anbieten. Starten Sie gemeinsam in den Feierabend: Joggen Sie mit den Kindern um den Block, besuchen einen Spielplatz oder gehen mit Springseil, Ball und Frisbee in den Park.

Kochen mit Kindern sorgt für Abwechslung
Wenig Bewegung, kaum Sportangebote und Freunde zum Spielen. Kinder leiden auch unter der Pandemie und sind froh um jede Abwechslung. Bitten Sie die Kids doch einfach, Ihnen beim Zubereiten und Kochen zu helfen. Schon Grundschulkinder können mit anpacken und kleine Jobs erledigen: Lebensmittel aus den Verpackungen holen, Zutaten mit einem Kochlöffel im Topf durcheinanderwirbeln. Beim Abwiegen von Gemüse oder Obst üben sie sogar nebenbei ein bisschen Mathe. Auch beim Tisch Decken und wieder Abräumen oder Spülmaschine Einräumen können Kinder helfen. Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Kinder bei der nächsten Bestellung aus dem HEIMFROST-Katalog mitentscheiden, indem sie ihr Lieblingsgemüse oder -obst wie zart-süße Fingermöhren und aromatische Erdbeeren oder auch ein Dessert wie die Kinder-Eisbude aussuchen dürfen. Dabei lernen die Kids auch mehr über Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit.

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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.