Coronavirus: planen, einkaufen, vorsorgen - Keine Panik! Unsere Tipps für eine vorausschauende Vorratshaltung im Notfall - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Coronavirus: planen, einkaufen, vorsorgen – Keine Panik! Unsere Tipps für eine vorausschauende Vorratshaltung im Notfall

Sinnvoll vorsorgen – ja! Panikkäufe – nein! Auch wenn sich bei uns in Deutschland das Coronavirus weiter verbreitet, ist das immer noch keine Katastrophe. Es herrscht auch keine Lebensmittelknappheit, so dass Sie selbst im Notfall noch genug Vorräte kaufen können.

 

Statt Hamsterkäufe sinnvollen Vorrat planen
Um es gleich vorweg zu sagen: Auch wenn Supermärkte und Discounter derzeit von wahren Hamsterkäufen der Kunden berichten – es besteht aktuell kein Grund, sich wie in Katastrophenfällen im Übermaß mit Vorräten einzudecken. Wir leiden nicht unter einer Naturkatastrophe, sind nicht abgeschnitten von der Außenwelt und verfügen über Strom und (Trink-)Wasser. Daran wird sich auch nichts ändern. Selbst wer von heute auf morgen die bei einer Quarantäne üblichen 14 Tage zuhause bleiben müsste, dem können Freunde, Verwandte und Bekannte bei Bedarf immer noch Lebensmittel besorgen und vor die Tür stellen. Zudem können wir von HEIMFROST Ihnen versichern, dass unsere Läger gut gefüllt sind, so dass Sie in Ruhe und mit Weitblick Ihre Tiefkühlvorräte auffüllen können – wenn es Sie beruhigt. Denn für eine vorausschauende oder im Notfall sinnvolle Vorratshaltung sind vor allem haltbare und damit auch tiefgekühlte Lebensmittel die beste Wahl.

 

Krank oder Sorge vor Ansteckung? Einfach liefern lassen!
Nicht nur in Zeiten wie diesen, in denen sich das Coronavirus auch in Deutschland weiter verbreitet, kann die Lebensmittellieferung nach Hause eine echte Erleichterung sein. Das wissen nicht zuletzt im Winter alle Erkältungs- und Grippekranken, die sich unwohl fühlen, niemanden anstecken und deshalb lieber zu Hause bleiben wollen. Und das gilt natürlich erst recht für derzeit mögliche Situationen: Menschen, die sich mit dem Coronavirus angesteckt haben könnten und deshalb unter Quarantäne stehen; solche, die in einem Risikogebiet mit vielen Erkrankten leben; all jene, die aufgrund des Alters oder einer bestehender Krankheit das Ansteckungsrisiko scheuen oder diejenigen, die tatsächlich an der Covid 19 genannten, grippeähnlichen Krankheit leiden. Ihnen allen erleichtert eine Lebensmittellieferung die Lage wenigstens ein bisschen.

 

Sichere Tiefkühlware, hohe Hygienestandards
Wählen Sie einfach aus unserem vielfältigen Produktangebot das aus, was Sie brauchen: Von Grundnahrungsmitteln wie Gemüse, Obst, Fleisch, Fisch oder Kartoffeln bis hin zu fertigen Gerichten, die Sie schnell & einfach auf den Tisch bringen können, haben wir alles für Sie da. Einfach und in Ruhe von zu Hause aus bei uns bestellen. Wir liefern selbst Großeinkäufe kostenlos bis vor Ihre Türe. Dabei sind Sie immer auf der sicheren Seite: Sowohl das Robert-Koch-Institut als auch das Bundesinstitut für Risikobewertung halten eine Übertragung des Coronavirus‘ durch Lebensmittel für unwahrscheinlich. Außerdem legen wir bei HEIMFROST von jeher einen sehr hohen Wert auf die Einhaltung von Hygienebestimmungen. Das gilt sowohl für unsere Lebensmittelproduktion als auch für das Verhalten und die Präventionsmaßnahmen bei unseren Mitarbeitern.

 

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.