Gefroren ist nicht tiefgefroren - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Gefroren ist nicht tiefgefroren

Fakt ist: Unsere HEIMFROST Produkte sind tiefgefroren. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für Tiefkühlkost im Vergleich zu daheim eingefrorenen Lebensmitteln oder gekühlter Ware, wie es sie in der Kühltheke von Supermärkten gibt.

Tiefgefrorene Ware (Tiefkühlkost)

Dabei werden die Lebensmittel innerhalb kürzester Zeit direkt nach der Ernte, dem Fang oder der Zubereitung bei sehr niedrigen Temperaturen schockgefrostet. Das Verfahren schont die empfindlichen Inhaltsstoffe eines Lebensmittels in besonderem Maße, weil viele Nährstoffe erhalten bleiben und auch die Zellschädigung gering ausfällt. Denn beim Schockfrosten wird die äußere Schicht sofort versiegelt, so dass keine Feuchtigkeit mehr austritt und eben Nährstoffe, Vitamine, Mineralstoffe und Aromen unversehrt bleiben. Wir garantieren Ihnen für unsere HEIMFROST Tiefkühlprodukte eine ununterbrochene Tief-Kühlkette – auch auf dem Weg zu Ihnen nach Hause. Dabei halten wir die vorgeschriebene Temperatur von mindestens -18 °C ein.

Gefrorene Ware
Im Unterschied zur Tiefkühlkost lagert man nicht schockgefrostete, eingefrorene Ware bei -12 °C, erlaubt ist hier ein kurzfristiger Temperaturanstieg auf bis zu -9°C.

Gefriergut
Die in Privathaushalten naturgemäß ohne Schockfrosten eingefrorenen und im Gefrierschrank aufbewahrten Lebensmittel nennt man im Gegensatz zu industriell hergestellter Tiefkühlkost „Gefriergut“.

Kühlgut
Unter Kühlgut versteht man Lebensmittel, die lediglich eine ausreichende Kühlung zwischen +2 °C und +7 °C benötigen. Für frisches Fleisch, Geflügel und Wild liegt die optimale Aufbewahrungstemperatur bei +4 Grad °C.
Übrigens: Im heimischen Kühlschrank sollte man auf die Anordnung der Produkte achten. Unten – also meist auf den Glasplatten – ist es am kältesten, nach oben hin wird es wärmer. Türen und Gemüsefächer sind mit Abstand die wärmsten Stellen.

Unsere Tipps für den Umgang mit HEIMFROST Tiefkühlkost:

  • Ware taut man am besten im Kühlschrank auf und achtet darauf, dass die Lebensmittel während des Auftauens trocken liegen. Man kann die Produkte dazu z.B. in ein Sieb füllen und eine Schüssel darunter stellen.
  • Lebensmittel sollten innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftauen verarbeitet werden.
  • Tiefgekühltes Gemüse kocht man am besten gleich im gefrorenen Zustand ohne vorheriges Auftauen.

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.