Wissenswerte Weinkunde - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Weinkunde

Wissenswerte Weinkunde

Ein schöner Wein rundet ein leckeres Essen erst so richtig ab und schmeckt auch in geselliger Runde mit Freunden gut. Mit den Qualitätsweinen von HEIMFROST sind Sie immer gut aufgestellt. Unsere kleine Weinkunde hilft Ihnen beim Kombinieren.

Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute von der Nahe ist?

Frankreich, Italien, Spanien – keine Frage, dort gibt es viele tolle Weine. Doch auch Weine aus Deutschland werden immer beliebter und können locker mithalten, was Geschmack und Vielfalt angeht. Unsere Hausweine kommen von einem jahrhundertealten Familien-Weingut im Weinanbaugebiet der Nahe, das berühmt für seine große Bodenvielfalt ist: Auf Quarz-, Schiefer-, Verwitterungs- und Tonmischböden wachsen hier verschiedenste Rebsorten und bringen sehr mineralische, elegante Weine hervor. Wir freuen uns, Ihnen mit Unserem Hauswein in den Rebsorten Portugieser, Spätburgunder und Riesling von der Nahe eine Auswahl anbieten zu können, die einfach zu allen Gelegenheiten passt: Wer schmeckt Ihnen wohl am besten? Ein Weißwein, Rosé oder Rotwein? Lieblich, feinherb oder trocken? Probieren Sie es aus!

 

Einfache Regeln: Welcher Wein zu welchem Essen?

Wer unsicher ist, ob ein lieblicher Rotwein wirklich zu einem herzhaften Steak passt, für den haben wir hier die wichtigsten Regeln zusammengefasst. Grundsätzlich ist beim Thema Wein und Fleisch alles erlaubt: Zu rotem Fleisch und Braten passen eher Rotwein, zu hellem Fleisch wie Geflügel eher Weißwein. Umso würziger das Fleisch, desto würziger und kräftiger sollte auch der Wein sein. Zu Fisch eignet sich auf jeden Fall ein Weißwein gut, doch auch ein leichter Rosé ist ein guter Begleiter. Sie möchten grillen? Zum Fleisch mit kräftigem Röstaroma schmeckt ein gehaltvoller Rotwein, zu mildem Grillgemüse empfiehlt sich ein fruchtiger Weißwein oder Rosé. Doch auch zu Süßem können Sie ein Glas Wein genießen. Viele Schleckermäuler kombinieren zu recht z.B. bittere Schokolade mit einem fruchtigen halbtrockenen oder lieblichen Rotwein oder ein süßes Dessert mit einem lieblichen Wein – ob als Weißwein, Rotwein oder Rosé, das ist ganz Ihrer Vorliebe überlassen.

 

Gute Weine + leckeres Essen = HEIMFROST

Ihrer Kombinationsfreude sind dank der reichen HEIMFROST-Produktpalette keine Grenzen gesetzt! Servieren Sie doch unsere fruchtbetonten Weißweine mit ihrer unkomplizierten Frische und dem raffiniertem Säurespiel z.B. mit Alaska-Seelachsfilets „Landmann Art“ oder Fischfilets „Müllerin Art“. Auch zu Fleischgerichten wie Truthahnleber oder Hähnchenbrustfilets „Wiener Art“ passen Weißweine sehr gut. Immer mehr Freunde – und nicht nur Freundinnen – finden die feinen Roséweine mit wenig Säure und harmonischen, blumigen Aromen. Sie sind tolle Begleiter für die Steinofenpizza „Hawaii“, die Hähnchen-Schlemmermenü “Max & Cheese”, aber auch zu süß-sauren Schmankerl wie zart schmelzendem Camembert oder traditionellen Hefeklößen. Tiefdunkel schimmert Unser Hauswein Rot im Glas und betört mit einem fruchtig-vollen Aroma. Deshalb passt er auch so gut zu herzhaft-pikanten Gerichten wie unsere Lasagne “Bolognese”, der Gyros-Reispfanne, den hochwertigen Bio Rinderhüftsteaks oder unseren Rinderrouladen.

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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

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