Berry Nice: Fruchtig-frischer Sommergenuss - HEIMFROST ... natürlich gut!

Kostenlose Servicehotline

Kostenlose Servicehotline 0800 434 63 76 Instagram

Berry Nice: Fruchtig-frischer Sommergenuss

Leckere Beerenfrüchte gehören zum Sommer wie Eis, Sonne und schwimmen gehen. Wie vielfältig Erdbeeren, Himbeeren & Co sind, erzählen Ihnen unsere Ideen rund ums gesunde Superfood. Auf geht’s – denn bei uns sind die Beeren los!

Beerig gesundes Superfood aus Deutschland

Mindestens genauso vitamin- und nährstoffreich und damit gesund wie die trendigen und als besonders wertvoll geltenden Superfood-Beeren sind unsere heimischen Beeren. Erdbeeren, Himbeeren und Heidelbeeren enthalten zum Beispiel viel Vitamin C, Heidelbeeren haben besonders viel Vitamin E, die Himbeere hat auch noch viele B-Vitamine zu bieten und ist der beste Eisenlieferant unter den Beeren. Dazu kommen in Beeren Mineralstoffe wie Phosphor, Kalzium, Kalium und Magnesium vor. Vor allem dunklere Früchte wie Heidelbeeren enthalten die Pflanzenstoffe Anthocyane. Sie wirken antioxidativ und schützen den Körper vor freien Radikalen. Sie haben Lust auf noch mehr Obst? Dann greifen Sie doch auch zu unseren Mangowürfeln, Schattenmorellen, Pflaumenhälften oder der exotischen Obstmischung. Das Beste: Wir bei Heimfrost garantieren Ihnen durch ein schonendes Schockfrostverfahren nach der vollreifen Ernte, dass Vitamine sowie Nähr- und Vitalstoffe erhalten bleiben.

Sommersalat mit süßen Früchten

Erntefrische Sommergemüse und leckere Beeren, knackiger Salat, Kräuter und ein leichtes Dressing – so geht Sommersalat. Besonders gut passen die saftigen Beerenfrüchte zu einem gemischten Salat mit cremigem Feta und Nüssen oder Pinienkernen. Auch ein einfacher Salat mit Erdbeeren oder Himbeeren, Rucola, Tomaten und Kräutern ist schnell gemacht und schmeckt sehr aromatisch. Ein leichtes, fruchtiges Dressing macht das Ganze dann rundum perfekt – wie zum Beispiel eine klassische Vinaigrette oder ein Joghurt-Dressing.

Zwischendurch oder zum Frühstück: Smoothies mit Beeren

Für einen köstlich-erfrischenden Beeren-Smoothies können Sie unsere leckeren Früchtchen beliebig kombinieren oder einzeln genießen. Am besten die Beeren erst auftauen lassen und dann mit Flüssigkeit wie Milch, Wasser oder Kokoswasser im Mixer verrühren. Für die Süße sorgt bei Bedarf ein Klecks Honig oder Spritzer Agavendicksaft. Ebenso gut lassen sich unsere heimischen Früchte mit exotischen mischen – wie Mangowürfeln oder unserer exotischen Obstmischung. Unser Tipp: Drapieren Sie auf besonders sämigen Smoothies ein paar eiskalte Beeren. Das sieht toll aus und gibt dem Ganzen das gewisse Etwas. Sie wollen den Beeren-Smoothie zum Frühstück genießen? Dann ergänzen Sie den Basis-Smoothie mit Joghurt, Haferflocken und Nüssen.

Leckere Backideen mit Früchten – auch ohne Ofen

Lecker und schnell gemacht sind zum Beispiel einfache Streuselkuchen mit Beerenfrüchten. Dazu müssen Sie die tiefgekühlten Früchte auch gar nicht auftauen: Die Beeren kommen gleich eiskalt in den Rührteig, darauf bröseln sie nur noch Teigstreusel. Oder wie wär’s mit einem saftigen Blechkuchen? Auch dafür vermengen Sie die Beeren eiskalt mit dem Teig und füllen damit ein Backblech. An heißen Sommertagen empfiehlt sich eine Beerentorte ganz ohne Backen: Geben Sie auf den fertigen Tortenboden eine dünne Schicht Sahnesteif und legen Sie gefrorene Erdbeeren, Himbeeren oder Heidelbeeren darauf. Dann direkt heißen Tortenguss darüber gießen. Der Trick dabei: Der Guss wird durch die eiskalten Früchte sofort fest und die Beeren sehen darunter aus wie frisch gepflückt. Auch für Torten mit Quark, Joghurt und/oder Sahne gilt: die Beeren eiskalt unterrühren, sie tauen in der Masse in Ruhe auf und geben ihr Aroma an die Umgebung weiter.

Produktempfehlungen

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.