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Auf der sicheren Seite

Gesund ernähren trotz Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit.

Was sind eigentlich Nahrungsmittelallergien?

Kuhmilch, Hühnerei, Fische und Nüsse zählen zu den wertvollsten Nahrungsmitteln. Es gibt aber Menschen, bei denen der Körper darauf mit heftiger Abwehr oder Unverträglichkeit reagiert. Die Symptome reichen von Hautveränderungen, Übelkeit und Durchfall bis hin zu Atemnot und starken Kreislaufproblemen. Ist dafür das Immunsystem verantwortlich, liegt eine Nahrungsmittelallergie vor. Die Ursachen dafür sind immer noch nicht vollständig geklärt. Wer die Veranlagung für solch eine Überreaktion des Immunsystems in sich trägt, hat ein erhöhtes Risiko, an einer Allergie zu erkranken. Darüber hinaus spielen aber auch Umweltfaktoren eine Rolle. Bei Verdacht auf eine Nahrungsmittelallergie kann der Arzt mit verschiedenen Tests feststellen, welches Lebensmittel die Beschwerden auslöst. Die Therapie besteht dann vor allem darin, das Nahrungsmittel zu meiden und durch andere zu ersetzen.

Unbedingt auf Inhaltsstoffe achten!

Um die krankmachenden Allergene erst gar nicht in Küche oder Kochtopf hineinzulassen, müssen Allergiker die Zutatenlisten von Nahrungsmitteln genau lesen – und können im Zweifelsfall dazu auch weitere Informationen beim Hersteller einholen. Denn seit 2007 müssen in Deutschland laut Gesetz alle verpackten Lebensmittel eine genaue Auflistung ihrer Zutaten enthalten, und zwar beginnend mit der Zutat, deren Anteil am höchsten ist. Die Etikettierung soll es Betroffenen erleichtern, allergie- oder unverträglichkeitsauslösende Stoffe in Produkten gleich zu erkennen. So müssen auch die 14 häufigsten Verursacher von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten in der Zutatenliste jedes Lebensmittels aufgeführt sein. Außerdem sind auch die Inhaltsstoffe von Lebensmittelzusatzstoffen einzeln zu deklarieren. Lediglich zusammengesetzte Zutaten wie z.B. Käse oder Joghurt, für die kein Zutatenverzeichnis vorgeschrieben ist, sind davon ausgenommen. Bei HEIMFROST-Produkten sind Allergiker auf der sicheren Seite, denn aus den umfassenden Zutatenlisten im Online-Produktkatalog und auf der Verpackung geht hervor, welche Stoffe verwendet wurden. Tipp: Bei der Bestellung kann man bei den in Frage kommenden Produkten durch einfaches Anklicken von zur Auswahl stehenden Inhaltsstoffen diejenigen Bestandteile ausschließen (z.B. Nüsse oder Hühnerei), die der Artikel auf keinen Fall enthalten darf. Aus der verbleibenden Allergen-freien Auswahl können sich Kunden dann bedienen. Sie können zudem auch diverse Übersichten zu den Produkten gleich auf der HEIMFROST-Homepage anfordern. Gerne hilft bei Fragen rund um die Ernährung oder zu speziellen Ernährungsformen auch die individuelle telefonische Ernährungsberatung von HEIMFROST weiter – unter der kostenfreien Hotline 0800 – 4346376.

Individuell abgestimmter Speiseplan

Eine Nahrungsmittelallergie ist so individuell, wie der Mensch, der an ihr leidet. Deshalb muss auch jeder Allergiker in Abstimmung mit seinem Arzt oder Ernährungsberater seinen eigenen Speiseplan entwickeln. Dennoch gelten einige Regeln für alle Lebensmittelallergiker:

  • Besser nur eine begrenzte Anzahl von Grundnahrungsmitteln pro Tag verwenden. Z.B. ein Gemüse, ein Obst, eine Fleischsorte
  • Am besten die Aufteilung „zwei Drittel gekocht – ein Drittel roh“ beherzigen, denn gegarte Lebensmittel sind oft allergenärmer
  • Alkohol- und Koffeinkonsum einschränken, denn sie verstärken eine allergische Reaktion und belasten die Darmschleimhaut
  • Allgemein als „gesund“ geltende Lebensmittel in Frage stellen. So können Kamillentee oder Frischkornmüsli für manchen Allergiker zum Problem werden

Starke Reaktion auf Gluten

Neben der echten Nahrungsmittelallergie, bei der das Immunsystem überreagiert, gibt es auch andere Ursachen für Unverträglichkeiten beim Verzehr bestimmter Lebensmittel. Dazu zählt beispielsweise ein chronisch entzündeter Darm, dessen Schleimhaut auf Gluten – das Klebereiweiß in Weizen und anderen Getreiden – mit heftiger Abwehr reagiert. Diese Überempfindlichkeit gegenüber Gluten wird „Zöliakie“ oder „Sprue“ genannt und verursacht eine Reihe von Beschwerden wie Müdigkeit, Bauchschmerzen, Blähungen, Durchfall oder Verstopfung. Da die Krankheit nicht heilbar ist, hilft nur eine einzige Therapie – nämlich sich glutenfrei zu ernähren. Das Klebereiweiß kommt aber nicht nur in Weizen, Roggen oder Dinkel vor, sondern auch in verarbeiteten Suppen, Wurst oder Fertiggerichten. Deshalb reicht es nicht, zu den glutenfreien Getreidesorten Mais, Hirse oder Buchweizen zu wechseln, die Betroffenen müssen auch die Zutatenlisten von Lebensmitteln auf die Verwendung von Gluten überprüfen. Im HEIMFROST-Produktkatalog findet man schnell und übersichtlich alle glutenfreien Lebensmittel. Im Online-Katalog lässt sich bei der Produktauswahl durch gezieltes Klicken für eine „glutenfrei“-Artikelsortierung ebenfalls leicht das richtige Produkt finden. Auch wenn die Betroffenen auf glutenfreie Lebensmittel achten müssen, können sie sich dennoch gesund und vollwertig ernähren. So liefern auch hier Obst und Gemüse, Fisch und Fleisch reichlich Vitamine und Mineralstoffe. Dazu bietet HEIMFROST eine große Auswahl verschiedener Produkte an, die Sie leicht auf Vorrat halten und bei Bedarf schnell und unkompliziert zubereiten können. Die kostenlose HEIMFROST-Ernährungshotline hilft auch hier gerne weiter.

Wenn Milchzucker Probleme macht

Eine weitere Lebensmittelunverträglichkeit ist die recht verbreitete „Laktoseintoleranz“. Ihre Ursache liegt in einem Mangel am Enzym Laktase im Dünndarm, das für die Verdauung von Milchzucker zuständig ist. Typische Symptome, die meist gleich nach dem Verzehr von Milchprodukten auftreten, sind Bauchschmerzen, Unwohlsein, Durchfall oder Blähungen. Kommt es bereits nach dem Essen oder Trinken kleiner Mengen zu Problemen, sollte man weitgehend auf Milch und Milchprodukte verzichten und den dann zwangsläufig entstehenden Calciummangel z. B. mit calciumhaltigem Mineralwasser oder Gemüsesorten ausgleichen, die viel Calcium enthalten – wie Broccoli oder Grünkohl. Statt Kuhmilch sind dann Sojagetränke, Reismilch oder Haferdrinks zu empfehlen. Auch für Betroffene der „Laktoseintoleranz“ gilt: Schauen Sie genau auf die Zutatenliste der Lebensmittel, die Sie kaufen wollen, und achten dabei ganz besonders auf die Verwendung von Milchzucker. Übrigens: die Verwendung von Laktose in Nahrungsmitteln muss gekennzeichnet sein, selbst wenn sie nur als Trägerstoff eingesetzt wird.

HEIMFROST reagiert auf steigende Zahl von Betroffenen

Seit einiger Zeit steigt die Zahl der unter Gluten- und Laktoseintoleranz leidenden Menschen stetig an. Darauf haben wir reagiert und alle gluten- und laktosefreien Produkte mit entsprechenden Kennzeichnungen versehen. Natürlich beziehen sich die dazu gehörenden Kataloginformationen sowie den anderen deklarationspflichtigen Zusatzstoffen immer auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. So kann es in Ausnahmefällen passieren, dass sich eine Rezeptur innerhalb der Kataloglaufzeit ändert. Informieren Sie sich deshalb vor dem Bestellen und Verzehren über die aktuellen Zutaten eines Produkts. Wichtig: Schauen Sie immer vor dem Verzehr noch einmal genau auf die Angaben auf der Verpackung, denn hier sind sämtliche deklarationspflichtige Zusatzstoffe aufgeführt. Außerdem können Sie sich auch jederzeit an unsere kostenlose Ernährungs-Hotline wenden.

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
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  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

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