Gemüse-Kartoffeltörtchen - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Gemüse-Kartoffeltörtchen

Zutaten

Für ca. 6 Portionen:

125 g Juliennegemüse (Art.-Nr. 2281)

1 EL Olivenöl (Art.-Nr. 0099)

Salz

Pfeffer aus der Mühle

50 g Zwiebelwürfel (Art.-Nr. 2232)

2 Knoblauchzehen, gehackt

1 TL Butter

500 g Blattspinat, lose rollend (Art.-Nr. 2254)

frisch geriebene Muskatnuss

750 g festkochende Kartoffeln gegart, vom Vortag

50 g Parmesan, gerieben

3 Eier

50 ml Sahne

4 EL Lauchringe (Art.-Nr. 2229)

1 EL Butter

1 TL HEIMFROST-Fix (Art.-Nr. 8830)

Schnittlauch (Art.-Nr. 2208)

Kartoffelchips und Tomatenwürfel zum Garnieren


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Folgende Zutaten sind momentan nicht lieferbar:
  • Schnittlauch

Zubereitung

1.
Das Juliennegemüse in etwas Olivenöl andünsten. Zwiebel und Knoblauch in der Butter glasig dünsten. Abkühlen lassen. Spinat nach Packungsanweisung zubereiten. In ein Sieb geben und abtropfen lassen. Den Backofen auf 175°C vorheizen.

2.
Den Spinat hacken und die Hälfte der Zwiebel-Knoblauchmischung unterrühren. Mit Salz, Pfeffer und Muskat würzen. Kartoffeln pellen und grob reiben. Mit der restlichen Zwiebel-Knoblauchmischung und Parmesan vermengen. Die Eier mit der Sahne verquirlen und unter die Kartoffelmasse ziehen.

3.
Ein Drittel davon in Förmchen geben und das Juliennegemüse darauf verteilen. Ein weitere Drittel Kartoffelmasse darauf geben und andrücken. Spinatmasse darauf geben und mit der restlichen Kartoffelmasse abdecken. Glatt streichen und auf der mittleren Einschubleiste ca. 30 Minuten goldbraun backen. Die Lauchringe in der Butter andünsten. Heimfrost-Fix mit 6 EL Wasser verrühren und zum Lauch geben. Die Türmchen aus der Form nehmen, aus den Förmchen lösen und anrichten. Die Lauchringe herausnehmen und das Türmchen mit Lauchringen bestreuen.

4.
Den Lauchfond mit einem Pürierstab aufmixen und etwas Schnittlauch einstreuen. Mit Schnittlauchschaum, Kartoffelchips und Tomatenwürfeln garnieren.

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
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  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
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  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

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