Steaksalat mit Himbeerdressing - HEIMFROST ... natürlich gut!

Kostenlose Servicehotline

Kostenlose Servicehotline 0800 434 63 76 Instagram

Steaksalat mit Himbeerdressing

Zutaten

Für ca. 4 Portionen:

300 g Himbeeren (Art.-Nr. 3304)

1 Bio-Rinderhüftsteak (Art.-Nr. 1516)

4 EL Olivenöl (Art.-Nr. 0099)

2 EL 8-Kräuter (Art.-Nr. 2223)

Salz

Pfeffer aus der Mühle

250 g Zuckerschoten

100 g Sprossenmischung

150 g Wildkräutersalat

2 Laugenstangen (Art.-Nr. 8033)

1 rote Chilischote

4 EL Weißweinessig

1 EL Dijonsenf

1 EL Honig


Zutaten vorbestellen

Folgende Zutaten sind momentan nicht lieferbar:
  • Himbeeren
  • Bio Rinderhüftsteaks
  • 8-Kräuter
  • Laugenstange, vorgebacken

Zubereitung

1.
Die Himbeeren flach auf einem Teller auftauen lassen. Die Rindersteaks nach Packungsanweisung auftauen lassen. Den Backofen auf 175 °C vorheizen. Die Steaks in kleinere Steaks schneiden und trocken tupfen. 2 EL Olivenöl in einer ofenfesten Pfanne erhitzen. Steaks mit Salz und Pfeffer würzen und in der Pfanne auf der mittleren Einschubleiste ca. 10 Minuten braten. Heraus nehmen und in Alufolie gewickelt 30 Minuten ruhen lassen.

2.
Zuckerschoten putzen, waschen und in Stücke schneiden. In kochendem Salzwasser 1-2 Minuten blanchieren. Abgießen, abtropfen und auskühlen lassen. Sprossen waschen und trocknen. Salat waschen und trocknen. 100 g Himbeeren pürieren.

3.
Laugenstangen nach Packungsanleitung zubereiten und auskühlen lassen. In dünne Scheiben schneiden und in etwas Olivenöl braten. Chili putzen, waschen und in feine Ringe schneiden. Mit Himbeerpüree, Essig, Senf ,Honig, Salz und Pfeffer verrühren. Restliches Olivenöl unter Rühren zufügen. Alle Salatzutaten mit dem Dressing mischen, anrichten und servieren.

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

Freuen Sie sich auf leckeren Sparspaß beim Black Sale von Heimfrost am 29.11.2024!