Muffins mit Hack-Füllung - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Muffins mit Hack-Füllung

Zutaten

Für ca. 4 Portionen:

100 g Markerbsen „Extraklasse“ (Art.-Nr. 2231)

100 g Zuckermais (Art.-Nr. 2250)

50 g Zwiebelwürfel (Art.-Nr. 2232)

6 Strudelteigblätter, aus dem Kühlregal

3 Eier

3 EL Milch

3 Scheiben Toastbrot

750 g Hackfleisch, halb und halb

2 Knoblauchzehen

1 EL Tomatenmark

Salz

Cayennepfeffer

12 Kirschtomaten

Kräuter zum Garnieren


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Zubereitung

1.
Erbsen, Mais und Zwiebeln auftauen lassen. Die Mulden der Muffinform einfetten. Den Teig 10 Minuten bei Raumtemperatur ruhen lassen. Aus jedem Teigblatt 4 Kreise mit ca. 14 cm Durchmesser ausstechen. Ein Ei mit der Milch verquirlen.

2.
Die Teigkreise dünn mit der Eiermilch bepinseln und je 2 Teigkreise in eine Mulde des Muffinblechs legen. Die Toastbrotscheiben in kaltem Wasser einweichen. Den Backofen auf 200 °C vorheizen.

3.
Die Brotscheiben gut ausdrücken und mit dem Hackfleisch und restlichen Eiern verkneten. Die Knoblauchzehen schälen und dazudrücken. Tomatenmark zufügen und den Fleischteig mit Salz und Cayennepfeffer würzen.

4.
Erbsen, Mais und Zwiebeln unter den Fleischteig mischen. Tomaten putzen, waschen, trocknen und vierteln. Die Petersilie waschen, trocknen und fein hacken. Zusammen mit den Tomaten unter den Fleischteig mischen.

5.
Das Ganze gleichmäßig in die Mulden verteilen und auf der mittleren Einschubleiste ca. 30 Minuten garen. Heraus nehmen und mit Kräutern garniert servieren.

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

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  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
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  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
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  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

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