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Porree (Lauch)

1200 g

6,95  inkl. MwSt. inkl. MwSt.
Preis pro 1000 g: 5,79 
Auf den Merkzettel
Artikelnummer: 2229

Kein lästiges Schneiden und Waschen mehr – unser Porree ist küchenfertig in gleichmäßige Ringe geschnitten, zartgrün bis weiß, und lässt sich ganz einfach und vielseitig verwenden.

100 % Porree.

Nährwerte je 100 g Menge
Brennwert 132 kJ
31 kcal
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
0,3 g
0,1 g
Kohlenhydrate
- davon Zucker
3,6 g
2,9 g
Eiweiß 2,4 g
Salz 0,01 g

Topf: Alle Gemüsesorten ergeben die besten und nährstoffreichsten Gerichte, wenn das Gemüse unaufgetaut in wenig kochendem Salzwasser gegart wird (1/2 Tasse Wasser für ca. 300 g Gemüse). Das Gemüse wird noch zarter, wenn man pro 1/2 Tasse Kochwasser 1 EL Margarine oder Butter hinzufügt. Die Garzeit beträgt ca. 20 Minuten. So vorteilhaft wie das Kochen in wenig Wasser ist auch das Dünsten im eigenen Saft, unter Zugabe von etwas Fett. Bei beiden Garmethoden behält das Gemüse seine beste Form und verliert kaum an Volumen und Geschmack. Für Eintöpfe und zum Schmoren kann man tiefgefrorenes Gemüse direkt verwenden.
Mikrowelle: 200 g Porree bei 600 W, unter Zugabe von 3 EL Wasser in einem abgedeckten Gefäß ca. 8 – 10 Minuten garen. 1- bis 2- Mal umrühren.

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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
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  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
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  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.

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