Tipps fürs perfekte Picknick – auch im eigenen Garten - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Tipps fürs perfekte Picknick – auch im eigenen Garten

Wenn die Temperaturen steigen und laue Lüftchen wehen, packen wir schon mal den Picknickkorb für Sie: Was hineingehört, welche HEIMFROST-Leckereien dazu passen und wie das Essen im Grünen möglichst nachhaltig gelingt.

Draußen schmeckt’s nochmal so gut

Sonnige Tage und laue Abende laden ein, draußen zu sein und es sich bei Mutter Natur gemütlich zu machen. Ob im Garten daheim, im Park oder beim Wandern auf der grünen Wiese: Bei einem Picknick an der frischen Luft mit Freunden, der Familie oder romantisch zu zweit schmecken Fingerfood, Snacks und Süßes nochmal so gut.

Gut gerüstet zum Picknick: Von Bambusbecher bis Thermoskanne

Damit Ihr Picknick ein Erfolg wird, brauchen Sie eine gute Ausstattung: Korb oder Tasche für Becher, Teller, Besteck, Picknickdecke sowie Servietten. Verzichten Sie auf Einweggeschirr oder -besteck aus Plastik – der Umwelt zuliebe. Nehmen Sie lieber eigene Sachen mit oder solche aus umweltschonenden Materialien wie Maisstärke, Bambus oder Holz. Denken Sie an Strohhalme – aus Bambus oder Metall für die Getränke. Eine Kühltasche oder -box mit Kühlakkus hält alles schön kalt. Snacks und Süßes lassen sich gut in Frischhalteboxen unterbringen und im Kühlbehälter stapeln. Kaffee/Tee kommt in Thermosflaschen, Durstlöscher wie Wasser, Saftschorle oder Eistee füllt man in Trinkflaschen. Wenn Sie im Garten picknicken, können Sie auf Ihren Hausstand zurückgreifen und auch bei der Auswahl der Getränke großzügiger sein. Warum nicht mit einem Prosecco, Cocktail oder Glas Weiß oder Roséwein aus der Serie „Unser Hauswein“ auf den schönen Tag anstoßen? Wichtig: Denken Sie beim Picknick in der Natur immer auch an Mülltüten, um Abfälle wieder mitzunehmen.

Feines Fingerfood fürs Freiluftfuttern

Bei der Auswahl für Ihr persönliches „Picknick-Menü“ gibt es keine Grenzen. Erlaubt ist, was schmeckt, leicht zu transportieren, gut kühl zu halten und mit den Fingern zu essen ist. Klassiker für den Picknickkorb sind zum Beispiel Laugenstangen, Sandwiches oder Brötchen belegt mit Käse, Wurstaufschnitt oder vegetarischem Brotaufstrich. Auch hartgekochte Eier, Fleischhäppchen wie Mini Cordon bleu, Cocktailhappen, Chicken-Crossies oder auch Vegetarisches wie Käsewürfel, Veggie-Nuggets, Falafel-Bällchen und Gemüsesticks mit Dips sowie Mini-Quiches mit Gemüse sind leckeres Fingerfood fürs Freiluftfuttern. Etwas Süßes darf natürlich auch nicht fehlen: wie unsere Buttermilchbällchen, das Mini-Plunder-Sortiment, die Mini-Spritzringe, Butter-Teegebäck oder auch mal Naturjoghurt mit Früchten wie Erdbeeren oder Himbeeren. Wer leistungsstarke Kühlakkus oder eine elektrische Kühlbox sein Eigen nennt oder im eigenen Garten picknickt, kann auch mit Eis am Stiel aus unserer Tutti-Frutti-Mischung oder dem Eis-Quartett punkten.

Nachhaltig leben und handeln – auch bei HEIMFROST

Sich bewusst für Umwelt und Klima einsetzen, das fängt schon beim Outdoor-Picknick an und hört noch lange nicht beim verantwortungsbewussten Handeln von Unternehmen auf. Wir bei HEIMFROST verpflichten uns nicht nur zu hohen Qualitätsstandards für alle Waren, wir halten beispielsweise auch kurze Transportwege von der Ernte bis zur Verarbeitung ein. Außerdem unterstützten wir Sie dabei, Lebensmittelabfälle zu vermeiden: Alle Produkte können Sie bedarfsgerecht portionieren, so dass wenig bis keine Reste entstehen. Durch bequemes Planen Ihrer Einkäufe von zuhause aus und unseren Direkt-Ins-Haus-Lieferservice helfen wir Ihnen auch, nicht zu viele oder doppelte Lebensmittel zu kaufen oder in mehrere Läden fahren zu müssen. So sparen Sie Zeit, Geld – und die Umwelt gewinnt dabei.

Produktempfehlungen

Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.