Schöner Essen - HEIMFROST ... natürlich gut!

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Schöner Essen

Für viele Kinder ist „gesund“ gleich „mag ich nicht! Dabei lieben die meisten von ihnen farbenfrohes Obst und Gemüse. Mit ein paar Tricks und Ideen können Sie gesunde Lebensmittel so arrangieren, dass Kinder auf den Geschmack kommen.

Deko & Co für mehr Freude am Essen

Am 1. Juni ist internationaler Kindertag für die Rechte der Kleinen. Eine gute Gelegenheit, auch über das Thema gesunde Ernährung nachzudenken. Kinder wollen beim Essen Spaß haben – und gut schmecken muss es auch. Mit ein paar Tricks können Eltern dafür sorgen, dass beides mit einer ausgewogenen Kost vereinbar ist: Peppen Sie als langweilig geschimpfte Suppen oder Eintöpfe mit Gemüsestreifen, Kräutern oder dekorativen Rahmklecksen auf. Auch Reis, mit einer Prise Curry gefärbt, schmeckt gleich viel besser. Mit ein paar bunten Tupfen aus Radieschen und Tomaten, dazu Möhren- und Gurkenscheiben wird aus jeder Mehrkornbrotschnitte im Nu ein lustiges Gesicht. Beliebte Leckerbissen sind auf Spieße und mit Streuseln dekorierte Obstwürfel. Für den gesunden Snack zwischendurch stellen Sie einfach einen Teller mit gemischten Obststückchen oder kleingeschnittener Rohkost griffbereit auf den Tisch. Da können auch Obst- und Gemüsemuffel nicht widerstehen.

Kinder aktiv an den Mahlzeiten beteiligen

Beteiligen Sie die Kinder regelmäßig beim Einkauf und bei der Vor- und Zubereitung der Mahlzeiten. Es macht ihnen Spaß, Tomaten zu waschen, Möhren zu raspeln oder die Quarkspeise anzurühren. Dekorieren Sie gemeinsam eine Pizza oder mischen Sie die verschiedenen Flocken, Nüsse, Mandeln und Trockenfrüchte ins Müsli. So werden Kinder auf Dauer aufgeschlossener für unbekannte oder nicht so beliebte Speisen.

HEIMFROST bringt Farbe auf den Teller

Viele Produkte in unserem Sortiment lassen sich vielfältig kombinieren und ansprechend arrangieren. So zum Beispiel unsere beliebten Gemüsemischungen, die für mehr Farbe auf dem Teller sorgen – wie der leuchtend frische Mix im Bunten Gemüsetraum, unsere Fingermöhren oder der kunterbunte Paprika-Streifen-Mix. Für kleine Snacks zwischendurch oder zum Dessert sind bunte Beeren immer eine gute Wahl: Omas Beerentopf ist nicht nur eine tolle Basis für Rote Grütze, sondern schichtweise abwechselnd mit Joghurt in ein Glas gefüllt auch ein echter Hingucker. Das gilt ebenso für unsere Erdbeeren und Himbeeren oder die Exotische Obstmischung, aus der Sie gut Fruchtspießchen machen können. Übrigens: Alle Kinder lieben Smoothies! Pürieren Sie dazu Obst oder Gemüse plus Obst und servieren es im Glas mit buntem Strohhalm. Auch Milchshakes mit Früchten kommen bei Kindern gut an – und liefern nebenbei Vitamine, Eiweiß und Kalzium.

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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.